Am 20.01.2026 um 19:00 ist es soweit. Wir haben Hans Bauer gewinnen können, um mit jungen Menschen ins Gespräch zu kommen. In einer Zoomkonferenz stellt er sich den Fragen. 

Als ehemaliger st. Generalstaatsanwalt der DDR hat er fundamentalen Einblick in die Rechtsordnung und Strafverfolgung. Welche rechtlichen Fragen standen auf der Tagesordnung in der DDR und wie ist man an die rechtliche Aufarbeitung der NS- Zeit gegangen. Wie war das damals mit der sogenannten Wiedervereinigung? Welche Folgen brachte das alle mit sich?

Das und mehr soll besprochen werden. Wir berichten darüber.

Es nehmen junge Menschen an dem Gespräch teil, die auf Grund ihrer Jungend nicht dabei gewesen sein können und mehr über  die damaligen Prozesse, Ereignisse und Zustände erfahren wollen. 

Wehr jung ist und sich für die Antworten von Hans Bauer interessiert, meldet sich hier an: 

Formular zur Anmeldung

 

Am 20. Januar stand dieses Motto wieder im Raum,

als sich Studenten nun schon zum dritten Mal mit einem Gesprächspartner zu einer Fragestunde trafen. Und es war schon klar, dass es nicht nur „eine Frage“ war, die sie an Hans Bauer, den ehemaligen stellvertretenden Generalstaatsanwalt der DDR, richten werden. Denn die Justiz des Arbeiter-und-Bauern-Staates war eine, die nicht auf (ur)alten Gesetzen gründete, sondern den Willen der antikapitalistischen Gesellschaftsordnung ausdrückte, weshalb sich ihre „Beliebtheit“ im anderen deutschen Staat schlicht in Hass und Hetze ausdrückte.

So gab Hans Bauer Einblicke in die Vergangenheit, über einen „Unrechtsstaat“, bei dem allein schon der Begriff suggerieren soll, was man über die DDR zu denken hat.„Als Westdeutscher weiß ich gar nichts und bin möglicherweise einseitig gebildet. Gibt es daher ein Recht, vor dem alle gleich sind und das verbindlich ist? Oder gibt’s die selbst erklärten Guten und die von vorn herein erklärten Bösen, bei denen das Recht ausgesetzt ist. Wie war das damals, nachts wurden Leute abgeholt und tauchten nie wieder auf“?
Hans Bauer dazu: „Das ist Unsinn. Rechte und das Gesetz galt auch für Gegner der DDR. Nach 1945 wurde sehr intensiv gegen die DDR gearbeitet. Es gab klare Regeln, welches Ermittlungsorgan wofür zuständig war.
Im Jahre 1945 gab es auf dem Gebiet der DDR etwa eine halbe Million Straftaten, 15 Jahre später etwa 120.000, während es in der BRD mehr als 2034.239 waren, bezogen auf die Einwohnerzahl ein markanter Unterschied. Auch einen Unterschied gab es permanent in den Tötungsdelikten, die in der DDR (inkl. tödliche Unfälle) jährlich bei etwa einhundert lagen. Im Jahre 1990 waren es in der BRD 1668. Spiegelbilder der Gesellschaft.
Warum, so lautete eine Frage, haben sich die Menschen in der DDR nicht gegen die Ungerechtigkeiten während der Wende gewehrt?
Hans Bauer: Der Wunsch nach Reisen und die Wirkung der westdeutschen Konsumwelt sowie subjektive Fehler im Innern führten dazu, dass andere Errungenschaften der DDR in den Hintergrund traten.
Aber nach 1990 war das gesellschaftliche Eigentum weg, die Machtfrage zugunsten des Kapitalismus entschieden und es gab 85.000 Strafverfahren gegen DDR-Funktionäre. Hans Bauer ist Vorsitzender der Gesellschaft für Rechtliche und Humanitäre Unterstützung, die diesen Menschen Hilfe angeboten hatte. Das letzte Verfahren wurde 2015 beendet.
Er beantwortete mit Geduld und Sachkenntnis viele Fragen, die auf das Informations- und Wissensniveau gründeten,
Wie wurde man Richter oder Staatsanwalt? Wie wurde die Forderung des Potsdamer Abkommens, Deutschland zu entnazifizieren, erfüllt?
Warum gab es keine Verwaltungsgerichte? Das Verhältnis zur UdSSR, Reparationen, Devisenwirtschaft und Reisen.
Fragen sind Tore zum Erkenntnisgewinn. Beide waren weit aufgetan.

w.k.

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